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Richtig


Es muss ja nicht immer die Mutter sein, aber wer getrunken hat, sollte sich fahren lassen.

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Alkohol schränkt die Reaktionsfähigkeit ein und das Unfallrisiko steigt. Ab 0,5 Promille ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges verboten. Die Aufmerksamkeit wird aber schon ab 0,2 Promille eingeschränkt, wodurch das Unfallrisiko steigt. Deswegen: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht!

Wer bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer Geldstrafe auch mit einer Vormerkung rechnen. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein entzogen. Außerdem muss man an einem Verkehrscoaching teilnehmen. Bei einem Führerscheinentzug wegen eines Alkoholgehaltes von 1,6 Promille oder mehr muss man ein amtsärztliches Gutachten einholen, eine verkehrspsychologische Untersuchung und eine Nachschulung absolvieren. Die Kosten steigen!

Für Probeführerschein-Besitzer, sowie LKW- und Busfahrer gilt eine Grenze von 0,1-Promille.