Falsch
Während du beim Lenken eines KFZs die 0,5 Promille Grenze einhalten musst, gilt für Radfahrer ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Darüber macht man sich strafbar. Die rechtlichen Konsequenzen hängen vom Grad der Alkoholisierung ab. Am besten ist allerdings: Wer trinkt fährt nicht. Auch kein Fahrrad.
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Alkohol schränkt die Reaktionsfähigkeit ein und das Unfallrisiko steigt. Ab 0,5 Promille ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges verboten. Die Aufmerksamkeit wird aber schon ab 0,2 Promille eingeschränkt, wodurch das Unfallrisiko steigt. Deswegen: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht!
Wer bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer Geldstrafe auch mit einer Vormerkung rechnen. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein entzogen. Außerdem muss man an einem Verkehrscoaching teilnehmen. Bei einem Führerscheinentzug wegen eines Alkoholgehaltes von 1,6 Promille oder mehr muss man ein amtsärztliches Gutachten einholen, eine verkehrspsychologische Untersuchung und eine Nachschulung absolvieren. Die Kosten steigen!
Für Probeführerschein-Besitzer, sowie LKW- und Busfahrer gilt eine Grenze von 0,1-Promille.